PSYCHOTHERAPie in 1080 wien

Ablauf und Rahmenbedingungen


Wenn Sie bei mir psychotherapeutische Gespräche in Anspruch nehmen wollen, finden Sie hier alle Details zum Ablauf und den organisatorischen Rahmenbedingungen. Bei unserem Erstgespräch erhalten Sie von mir ein Informationsblatt (deutsch / english) mit allen angeführten Punkten:

 

  • Erst-Gespräch: Der erste Kontakt dauert 20 Minuten und ist kostenlos. Hier haben Sie die Möglichkeit, einen ersten Eindruck von mir, der Praxis und der Atmosphäre zu bekommen, um zu entscheiden, ob Sie mit mir arbeiten wollen. 
  • Honorar:  Für eine Einheit von 50 Minuten verrechne ich 110€. Im Anschluss an ein Gespräch erhalten Sie von mir eine Rechnung per E-Mail. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. Zahlungsziel sind zwei Wochen. Refundierungen über die Krankenkassen sind möglich (siehe Informationen unterhalb). 
  • Dauer und Häufigkeit von Sitzungen: Eine Einheit dauert 50 Minuten und sollte idealerweise einmal pro Woche stattfinden. 
  • Dauer der Therapie:  Es hat sich bewährt, zunächst mit 2-3 Einheiten zu beginnen, um zu sehen, ob mein Angebot für Sie passt. Danach hängt die Dauer der Psychotherapie von Ihren Anliegen ab: Begleitung durch belastende Lebenssituationen (3-5 Einheiten), Begleitung durch (akute oder chronische) psychische Erkrankungen (mindestens 10 Einheiten) oder Persönlichkeitsentwicklung (mindestens 20 Einheiten).
  • Verschwiegenheit: Vom ersten Kontakt an gilt eine gesetzlich geregelte und streng gefasste Verschwiegenheit. Was Sie mir anvertrauen, bleibt unter uns. Lesen Sie dazu auch die Erläuterungen unterhalb zu Ihren Rechten. 
  • Absagen: Sollten Sie vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Im Falle von kurzfristigen Absagen innerhalb von 24 Stunden verlange ich ein volles Honorar für die vereinbarte Stunde. 
  • Krise: Im Falle einer schweren, akuten Krise, finden Sie täglich im ganzen Jahr an diesen Stellen sofortige Hilfe: Telefonseelsorge (142) sowie Sozialpsychiatrischer Notdienst (01 31330).

 

Das psychotherapeutische Gespräch vollzieht sich in einer besonderen Vertrauensbeziehung. Als Beitrag zu deren Schutz, möchte ich Sie eigens über Standards und Ihre Rechte als Klient*in aufklären. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

ÜBERBLICK UND ABLAUF

Kostenzuschuss Ihrer Krankenkassa


Da ich in der Psychotherapeut*innen-Liste des BMSGPK eingetragen bin, ist es Ihnen möglich, bei Ihrer Krankenkassa einen Kostenzuschuss für Ihre Psychotherapie zu beantragen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Ablauf sowie einige Links. Auch hierzu erhalten Sie beim Erstgespräch ein Informationsblatt (deutsch / english) mit allen angeführten Punkten:

 

  1. Tarife für Kostenzuschuss: Gegenwärtig gibt es nur »Kostenzuschüsse« Ihrer Krankenkassa, die einen Teil Ihrer Ausgaben für Psychotherapie refundieren. Die Höhe des Kostenzuschusses kann variieren, abhängig davon, wo Sie versichert sind: BVAEB 46,60€, ÖGK 33,70€, SVS 45€.
  2. Arztbestätigung: Für die ersten 10 Einheiten einer Psychotherapie können Sie ohne eine zusätzliche Bewilligung einen Kostenzuschuss beantragen. Hierzu benötigen Sie eine Arztbestätigung, die Sie gleich nach dem Erstgespräch, noch vor unserem zweiten Gespräch einholen. Sie erhalten diese von Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt. Hiermit werden physische Erkrankungen als Grund für Beeinträchtigungen oder psychisches Leiden ausgeschlossen.
  3. Einreichen der ersten 10 Einheiten: Erst im Nachhinein können Sie für die ersten 10 Einheiten einen Kostenzuschuss für diese beantragen. Den Antrag müssen Sie selbst bei Ihrer Krankenkassa einreichen. Hierzu benötigen Sie 1) die genannte Arztbestätigung, sowie 2) Honorarnoten bzw. eine Zahlungsbestätigung, die Sie gerne von mir erhalten.
  4. Bewilligungspflichtiger Antrag: Eine weitere Unterstützung Ihrer Krankenkassa für zusätzliche 50 Einheiten sind bewilligungspflichtig. Hierzu benötigten Sie einen Antrag, den wir zusammen nach der 6. oder 7. Einheit gemeinsam vorbereiten. Eine solche Unterstützung Ihrer Krankenkassa ist nur bei psychischen Erkrankungen (nach ICD 10) möglich, nicht aber bei persönlichen Anliegen wie Selbsterfahrung oder Persönlichkeitsentwicklung oder im Rahmen einer psychotherapeutischen Ausbildung. Dieser Antrag muss vor der 11. Einheit bei Ihrer Krankenkassa eingelangt sein. Nachfolgeanträge sind möglich. Hierzu benötigen Sie: 1) Ein Formular, das Sie von mir erhalten, 2) Honorarnoten bzw. eine Zahlungsbestätigung für die Einheiten, die Sie bei mir absolviert haben. Gerne erhalten Sie ein solches Dokument von mir auf Nachfrage.
  5. Einreichung des Antrages: Anders als bei den ersten 10 Einheiten ist dieser Antrag bereits im Vorhinein bei Ihrer Krankenkassa einzureichen. Hier einige Kontaktdaten sowie Links:


BVAEB             

050405 23700

postoffice@bvaeb.at

Online Plattform

 

ÖGK

050766 112741

psychotherapie@oegk.at

Online Plattform


SVS

050808 808

Online Plattform

 

Bei Fragen oder Unklarheiten zum Vorgehen können Sie sich gerne auch an mich wenden.


Ihr Erstgespräch bei mir


Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen wollen, lade ich Sie zu einem kostenlosen Kennenlernen ein. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir ein E-Mail. Gerne begleite ich Sie mit Wärme und Mitgefühl.

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